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Verwendung von LED

LED und die Verwendung

In letzter Zeit werden vermehrt LED-Röhren als Ersatz für bestehende Leuchtstoffröhren angeboten.

Grundsätzlich müssen elektrische Erzeugnisse den grundlegenden Anforderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26; Art. 4) entsprechen. Änderungen an bestehenden Erzeugnissen ohne Anpassung der Konformitätserklärung sind somit nicht möglich. Bei der Verwendung von LED-Röhren als Ersatz für bestehende Leuchtstoffröhren können, je nach technischem Aufbau der LED-Röhren, erhebliche Gefahren entstehen. Im schlimmsten Fall kann man sich beim Ersatz der Röhre elektrisieren. Aufgrund der vom ESTI durchgeführten sicherheitstechnischen Untersuchungen können folgende Konfigurationen mit LED-Röhren nicht akzeptiert werden:

■ Umbau und Umverdrahten einer bestehenden FL-Armatur und/oder Ausbau von Komponenten (Zweckentfremdung eines geprüften Erzeugnisses)

■ LED-Röhren, bei welchen die Anschlüsse von L und N auf die beiden Enden der LED-Röhre verteilt sind, da beim einseitigen Einführen und Einrasten des Leuchtmittels die andere Seite unter Spannung (Netzspannung 230 V) stehen kann

■ bei LED-Röhren mit G13-Sockel darf deren Gesamtgewicht 500 g nicht übersteigen (EN 60598-1)

 

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